Compliance konkret Teil 2 – Wohin mit dem Baustellenschrott?

Compliance konkret Teil 2 – Wohin mit dem Baustellenschrott?

Unsere Compliance-Richtlinien sind mehr als nur ein paar Zeilen in einer hübschen Broschüre inklusive unterschriebener Willenserklärungen. Wir wollen es vorleben und gemeinsam immer weiter professionalisieren. Dafür brauchen wir alle ein gutes Verständnis dafür, was sich alles darin verbirgt und wie vielfältig Compliance-Themen sein können. In unserer Blog-Serie „Compliance konkret“ wird Dir anhand von Praxisbeispielen gezeigt, wie und wo überall uns das Thema im Alltag begegnet.

Unsere Compliance-Richtlinien definieren auch den Umgang mit Eigentum und Vermögen unseres Familienunternehmens. Die Verwendung ist ausschließlich für Unternehmenszwecke vorgesehen, sofern keine sonstige ausdrückliche Erlaubnis der Geschäftsführung vorliegt. Das betrifft z. B. den Umgang mit Schrott und anderen Wertstoffen auf den Baustellen, die nicht privat entsorgt werden dürfen.

Unser Tiefbau-Kollege Tim M. will Teile des auf der Baustelle angefallenen Schrotts verkaufen. Er bringt die Wertstoffe während seiner Arbeitszeit zu einem Schrotthändler und möchte mit dem Erlös etwas zum Grillen für seine Kolleg*innen besorgen.

„Schrott gehört – wie alle anderen Baustoffe auch – unserem Unternehmen und sollte nicht selbstständig zum Schrotthändler gebracht werden, da dies zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Richtig wäre es, einen Container zu bestellen. Die Vergütung für den Schrott wird dann von der Buchhaltung auf die Baustelle gebucht und kann dann (nach Abstimmung) für Grillzeug, Wasser oder ähnliches verwendet werden. Wer dann ein Grillfest machen will, kann das natürlich tun. Teamwork wird immer gefördert. Die private Veräußerung von Firmeneigentum ist steuerpflichtig und es müssen Lohnsteuern abgeführt werden. Bringt man den Schrott zum Schrotthändler und erhält den Erlös in bar, ist das Steuerhinterziehung und für fehlende Versteuerung gibt es keine Bagatellgrenze.“

Die Entsorgung über Container gilt nicht nur für Schrott, sondern auch für alle anderen Baustoffreste. Reste oder Fehlbestellungen werden aus Platzgründen nicht auf dem Betriebshof in Uelzen angenommen. Dazu gab es am 09.05.2022 ein Rundschreiben der MTA. Zudem ist das Hin- und Herfahren sowie das Abladen unwirtschaftlich, da es Zeit und somit auch Geld in Anspruch nimmt. Am besten, man fragt seinen Vorgesetzten, was mit den Baustoffresten passieren soll. Es ist das gleiche Prinzip wie im Einzelhandel: Dort dürfen Mitarbeiter weggeworfene Produkte auch nicht einfach mitnehmen, sondern müssen diese entsorgen. “

Wichtig ist also nicht nur, dass unser Familienunternehmen erfolgreich zertifiziert wurde, sondern dass unsere Compliance-Richtlinien von jedem aktiv gelebt werden. Wer Fragen hat, einen Vorfall melden möchte oder sich einfach nicht ganz sicher ist, ob eine Handlung gegen unsere Richtlinien verstößt oder nicht, kann sich jederzeit vertrauensvoll an unseren Kollegen Oliver Hanisch wenden. Er ist unter der Telefonnummer 0151 18848-437sowie per E-Mail compliance@meyer-bau.de erreichbar. Für anonyme Hinweise gibt es zudem den Compliance-Briefkasten im Werkstatt-Flur in Uelzen