Compliance konkret Teil 3 – Diskriminierung

Compliance konkret Teil 3 – Diskriminierung

Unsere Compliance-Managementsystem ist mehr als nur ein paar Richtlinien und Zeilen in einer hübschen Broschüre. Wir wollen es leben, Vorbild sein und zusammen immer weiter professionalisieren. Dafür brauchen wir alle ein gutes Verständnis dafür, was sich alles darin verbirgt und wie vielfältig Compliance-Themen sein können. In unserer Blog-Serie „Compliance konkret“ wird Dir anhand von Praxisbeispielen gezeigt, wie und wo überall uns das Thema im Alltag begegnet.

Der respektvolle Umgang inner- und außerhalb unserer Unternehmensgruppe ist ein Grundstein unseres Familienunternehmens. Jede/r Mitarbeiter*in ist dazu aufgefordert seinem Gegenüber mit Respekt zu begegnen. Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, politischer Einstellung, gewerkschaftlicher Tätigkeit, Bildungsgrad, Religion, Hautfarbe, nationaler Herkunft oder aufgrund einer Behinderung wird in unserer Unternehmensgruppe nicht toleriert. Jegliche Form von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist in unserem Unternehmen untersagt. Wir bieten allen Mitarbeiter*innen die gleichen Chancen. Leistung und Qualifikation bilden das Entscheidungsfundament.

Die ganze Baubranche war und ist geprägt von kultureller Vielfalt geprägt. Auf Baustellen arbeiten nicht nur die unterschiedlichsten Gewerke, sondern auch viele Kulturen und Nationen kollegial zusammen. Auch in unserer Unternehmensgruppe ist die letzten Jahrzehnte davon geprägt, dass die „Meyer-Familie“ aus Kolleg*innen besteht, die verschiedensten Herkunftsländer haben und gemeinsam mit Herzblut und Freude Bauwerke erschaffen. Aktuell arbeiten bei uns Menschen aus mehr als 16 verschiedenen Nationen – aus dem europäischen Ausland, wie bspw. Griechenland, Kroatien und der Türkei, aber auch aus ferneren Ländern, wie Mauretanien, Eritrea oder Russland – Hand in Hand.

„Grundsätzlich habe ich die Unternehmensgruppe Meyer immer als einen Ort erlebt, an dem gemeinschaftlich auf ein Ziel zugearbeitet wird und es dabei keine Rolle spielt, ob es ein Kollege oder eine Kollegin ist, welcher Religion sie bzw. er angehört oder welches Land der bzw. die Kolleg*in als seine Heimat empfindet und auf welchem Kontinent seine/ihre Eltern aufgewachsen sind. Wenn man aber Zweifel hat, so gilt die pragmatische Faustformel: Behandle jeden so (oder besser), wie Du selbst behandelt werden möchtest. Wir haben diesbezüglich ein, wie ich finde, gutes Arbeitsklima und mir sind keine aktuellen Probleme hinsichtlich Diskriminierungen bekannt. Aber auch die Zeiten sowie das Sprachverständnis ändern sich und man sollte eine gewisse Sensibilität für sprachliche Feinheiten entwickeln, damit sich ein/e Kolleg*in nicht (ungewollt) verletzt fühlt. Das gilt natürlich generell für das Miteinander mit allen. Die Zeiten haben sich auch in Hinblick auf die jüngeren Generationen und deren Ansprüche geändert, was bestimmt nicht immer ganz leicht ist. Aber wir haben so eine lange Firmenhistorie auch aus dem Grund, weil hier Jung und Alt hier immer zueinander gefunden und sich erfolgreich ergänzt haben.“

Wer Fragen hat, einen Vorfall melden möchte oder sich einfach nicht ganz sicher ist, ob eine Handlung gegen unsere Richtlinien verstößt oder nicht, kann sich jederzeit vertrauensvoll an unseren Kollegen Oliver Hanisch wenden. Er ist unter der Telefonnummer 0151 18848-437sowie per E-Mail compliance@meyer-bau.de erreichbar. Für anonyme Hinweise gibt es zudem den Compliance-Briefkasten im Werkstatt-Flur in Uelzen.