
Compliance konkret Teil 4 – Darf ich Baustoffreste mitnehmen?
Unsere Compliance-Managementsystem ist mehr als nur ein paar Richtlinien und Zeilen in einer hübschen Broschüre. Wir wollen es leben, Vorbild sein und zusammen immer weiter professionalisieren. Dafür brauchen wir alle ein gutes Verständnis dafür, was sich alles darin verbirgt und wie vielfältig Compliance-Themen sein können. In unserer Blog-Serie „Compliance konkret“ wird Dir anhand von Praxisbeispielen gezeigt, wie und wo überall uns das Thema im Alltag begegnet.
Umgang mit Firmeneigentum
Unsere Compliance-Richtlinien definieren auch den Umgang mit Eigentum und Vermögen unseres Familienunternehmens. Die Verwendung ist ausschließlich für Unternehmenszwecke vorgesehen, sofern keine sonstige ausdrückliche Erlaubnis der Geschäftsführung vorliegt. Das gilt auch für Baumaterialien, die auf den Baustellen bereits im Bauschuttcontainer gelandet sind oder „übrig“ sind, weil z. B. eine Palette Steine zu viel bestellt wurde.
Praxisbeispiel
Unser Tiefbau-Kollege Timo M. will seine Terrasse pflastern. Auf der Baustelle, auf der er gerade arbeitet, werden auch Pflastersteine verwendet. Die Steine, die übrig sind, landen z.B. in einer Mulde. Timo M. holt die Pflastersteine nach Feierabend aus der Mulde und nimmt sie mit nach Hause, um sie dort für sich zu nutzen.
Das sagt unsere stellvertretende Meldestellenbeauftragte:

„Alle Baustoffe gehören unserem Unternehmen und dürfen nicht mitgenommen werden, auch wenn sie scheinbar nicht mehr benötigt werden. Wer Baumaterialien einfach ohne Absprache entwendet, begeht somit Diebstahl. Das ist ein Verstoß gegen unsere Compliance-Richtlinien, dem von uns nachgegangen wird. Wer Interesse an übrig gebliebenen Baustoffen hat, sollte sich an seinen Vorgesetzten wenden, damit eine individuelle Lösung gefunden werden kann.“
Wichtig ist nicht nur, dass unser Familienunternehmen erfolgreich zertifiziert wurde, sondern dass unsere Compliance-Richtlinien von jedem aktiv gelebt werden. Wer Fragen hat, einen Vorfall melden möchte oder sich einfach nicht ganz sicher ist, ob eine Handlung gegen unsere Richtlinien verstößt oder nicht, kann sich jederzeit vertrauensvoll an unseren Kollegen Oliver Hanisch unter der Tel. 0151 18848-437 oder an unsere Kollegin Annika Leip unter Tel. 0581 8848-452 wenden. Die beiden sind auch per E-Mail unter compliance@meyer-bau.de erreichbar. Für anonyme Hinweise gibt es zudem den Compliance-Briefkasten im Werkstatt-Flur in Uelzen.