Compliance konkret Teil 1 – Sicherheit geht vor

Compliance konkret Teil 1 – Sicherheit geht vor

Unsere Compliance-Richtlinien sind mehr als nur ein paar Zeilen in einer hübschen Broschüre inklusive unterschriebener Willenserklärungen. Wir wollen es vorleben und gemeinsam immer weiter professionalisieren. Dafür brauchen wir alle ein gutes Verständnis dafür, was sich alles darin verbirgt und wie vielfältig Compliance-Themen sein können. In unserer neuen Blog-Serie „Compliance konkret“ wird Dir anhand von Praxisbeispielen gezeigt, wie und wo überall uns das Thema im Alltag begegnet.

Rechtstreue, Integrität, Loyalität und Transparenz – die Grundlage unseres Wertesystems – sind das Fundament, von dem aus unsere Unternehmensgruppe seit über 162 Jahren sicher agiert. Das Thema Compliance beschäftigte uns also schon lange bevor wir uns in unserem Familienunternehmen bewusst damit auseinandergesetzt haben. Unser Compliance-Beauftragter Oliver Hanisch erklärt Dir in dieser Blogserie anhand von Beispielen den richtigen Umgang mit Verstößen und spricht seine Handlungsempfehlungen aus.

Ein bedeutender Teil unserer Compliance-Richtlinien ist die Einhaltung der Regeln zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sowie die Berücksichtigung  berufsgenossenschaftlicher Vorschriften. Jede/r Mitarbeiter*in ist aufgerufen, die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten. Dazu gehören z. B. auch die regelmäßigen Schulungen durch den TÜV-Rheinland (allen bekannt als TEOX-Schulungen), an denen jede/r Kolleg*in auf den Baustellen und in der Verwaltung teilnehmen muss. Jeweils bis zum 1. Dezember müssen die jährlichen Online-Schulungen erfolgreich absolviert werden.

Unser Maurer Timo M. schiebt die TEOX-Schulung immer wieder vor sich her, bis er sie komplett vergessen hat. Er hat keine Motivation sich einen Computer zu suchen, an dem er die Online-Schulung absolvieren kann, weil er sich mit Computern nicht besonders gut auskennt und sich auch keine Zeit dafür nehmen möchte.

Unterweisungen sind gesetzlich nach § 12 Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben und müssen von jedem/r Mitarbeiter*in durchgeführt werden. Wir nutzen ein webbasiertes System vom TÜV-Rheinland für die jährlichen Schulungen und zur Übersicht, wer die diese absolviert hat. Stand 10.05.2023 sind bereits 50 % der Kolleg*innen ihrer Pflicht nachgekommen und haben die Unterweisung schon absolviert. Alle anderen Kolleg*innen sind angehalten, die Online-Schulung noch fristgerecht zu machen. Der Zeitaufwand dieser arbeitsrelevanten Schulung wird gemäß der Gesamtbetriebsvereinbarung „Schulung Arbeitssicherheit“ mit 100 Minuten Arbeitszeit vergütet. Achtung: Diese Schulungen ersetzen allerdings nicht die baustellenspezifische Unterweisung durch den Polier, die alle gewerblichen Kolleg*innen auf jeder Baustelle erhalten.“

„Die Online-Schulungen können Kolleg*innen, die keinen Firmencomputer haben, auch zu Hause machen oder, wenn sie keinen eigenen PC besitzen, sich über den Laptop ihres Poliers zum Schulungsportal einloggen.“

Kolleg*innen, die Probleme mit dem Programm TEOX haben oder ist mit dem Computer nicht versiert sind, sollten sich direkt an Miriam Buss (mbusse@meyer-bau.de) wenden, so wie es in TEOX und in den der Online-Schulung vorangegangenen Mails/Infoschreiben beschrieben ist. Fragen und Probleme können so schnellstmöglich geklärt bzw. behoben werden. Miriam Busse führt eine Liste mit den Kolleg*innen, die Unterstützung bei den Durchführungen benötigen oder die kein technisches Equipment haben. Zum Ende kommen diese Kolleg*innen in der Verwaltung in Uelzen zusammen und absolvieren mit der bereitgestellten Technik der IT und Miriams Unterstützung die TEOX-Schulung.

Wichtig ist also nicht nur, dass unser Familienunternehmen zertifiziert wurde, sondern dass unsere Compliance-Richtlinien – wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – aktiv gelebt werden. Wer Fragen hat, einen Vorfall melden möchte oder sich einfach nicht ganz sicher ist, ob eine Handlung gegen unsere Richtlinien verstößt oder nicht, kann sich jederzeit vertrauensvoll an unseren Kollegen Oliver Hanisch wenden. Er ist unter der Telefonnummer 0581 8848-743 sowie per E-Mail compliance@meyer-bau.de erreichbar.